VersUp Frank Freitag e.K. Logo

Gesetzliche Krankenversicherung wechseln...

...2023 noch einfacher!

Mehr Netto vom BruttoAuf den Zusatzbeitrag kommt es an!

Ihr persönlicher Beitrag, der von Ihrem Brutto-Gehalt abgezogen wird, setzt sich zusammen aus dem bundesweit allgemeinen Beitragssatz von 14,60% und dem Zusatzbeitrag, den Ihre Krankenkasse erhebt. Laut Bundesgesundheitsministerium liegt dieser durchschnittlich bei 1,6%, sodass sich ein durchschnittlicher Beitragssatz von 16,20% ergibt. Wenn Sie angestellt sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes.

Ein Krankenkassenwechsel ist unkompliziert, wer bereits 12 Monate Mitglied in seiner Krankenkasse ist, kann in eine andere Kasse wechseln. Diese muss im eigenen Bundesland (Wohnort oder Arbeitsplatz) für Versicherte geöffnet sein. Übt der Versicherte sein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags aus, gilt die Bindungsfrist nicht!

➦ Auch ein Wechsel des Arbeitgebers berechtigt zum sofortigen Krankenkassenwechsel! Es entfallen auch alle Bindungsfristen, die beim Abschluss eines Wahltarifes entstanden seien könnten. Ein neues Meldeverfahren erleichtert Ihnen den Krankenkassenwechsel. Die Krankenkasse, bei der Sie sich fortan versichern lassen möchten, informiert die Kasse, bei der Sie die Versicherung beenden, über den bevorstehenden Krankenkassenwechsel. Eine Kündigung durch den Versicherten bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr nötig! Das Ausstellen einer Mitgliedsbescheinigung entfällt ebenfalls, auch der Arbeitgeber wird elektronisch über die neue Mitgliedschaft benachrichtigt.

 Die normale Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende.

WIR DRUCKEN → Nach dem Vergleich, kann der Mitgliedsantrag ausgedruckt werden. ► Wir tun das für Sie, einfach das untere Kontaktformular ↓ verwenden, und wir schicken Ihnen alle Unterlagen zu. → Bitte Wunschkasse & Status/Berufsgruppe nennen!


Der Vergleich ist nach Ersparnis oder bestimmter Leistungen möglich!

 Die Pflegepflichtversicherung wird im Rechner nicht berücksichtigtStatt 3,05 % müssen Versicherte ab dem 1. Juli 2023 3,4 zahlen – sofern sie mindestens ein Kind haben. Für Kinderlose ab 23 Jahren gilt ein Zuschlag, den der Minister ebenfalls anpasst – von 0,35 auf 0,6 %. Ihr Beitrag steigt demnach von 3,4 auf 4 an.





Sie haben mich telefonisch nicht erreicht?
Hier können Sie mir gerne eine Nachricht hinterlassen.
Wenn Sie einen Rückruf wünschen, teilen Sie mir bitte Zeitpunkt und Ihre Telefonnummer mit. 

Kontaktformular
Ein Service-Mitarbeiter wird sich entweder per E-Mail oder Telefon mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Fragen ausführlich zu beantworten.
 Art der Beratung
Ich wünsche ein Angebot oder eine Beratung
zu folgendem Thema
Fragen rund um die Kasse
Wie dürfen wir Sie kontaktieren?



Gewünschtes Datum und Uhrzeit für Ihren Termin
:
 Ihre Kontaktdaten
Anrede
Vorname
Name
Geburtsdatum
Straße / Hausnummer
Postleitzahl / Ort
E-Mail-Adresse
Telefon / erreichbar ab
sonstige Wünsche oder Anmerkungen
 Datenschutz

Bitte prüfen Sie alle gemachten Angaben. Als Bestätigung über
den Eingang der Kontaktanfrage erhalten Sie eine E-Mail an die angegebene Adresse.